Zertifizierungslogo
 

Unterstützte Beschäftigung

Was ist die Unterstützte Beschäftigung?

Die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" besteht aus individueller betrieblicher Qualifizierung (InbeQ) und ggf. anschließender Berufsbegleitung. Sie wurde im Dezember 2008 im Sozialgesetzbuch IX verankert und ist seither fester Bestandteil des Leistungsspektrums für Menschen mit Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Das BTZ Dortmund bietet Unterstützte Beschäftigung speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung an. Die erste Maßnahme startete im Dezember 2010.

Welche Ziele verfolgt die Unterstützte Beschäftigung?

Durch die individuelle betriebliche Qualifizierung sollen mehr Menschen mit einem langfristigen, besonderen Unterstützungsbedarf die Chance erhalten, in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzumünden.

Unser Ziel ist Ihre Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Maßnahmeinhalte

Die Unterstützte Beschäftigung im BTZ Dortmund ist in drei Phasen unterteilt:

  • Orientierungsphase
  • Qualifizierungsphase
  • Stabilisierungsphase

Orientierungsphase

Die Orientierungsphase umfasst in der Regel einen Zeitraum von acht Wochen, in denen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche im BTZ Dortmund sind. Dieser Zeitraum dient zunächst der Feststellung Ihres individuellen Unterstützungsbedarfs. Die für Sie zuständige Qualifizierungstrainerin erstellt mit Ihnen ein Fähigkeitsprofil bzgl. Ihrer Stärken und Schwächen und wertet unter anderem mit Hilfe des Verfahrens MELBA Ihre allgemeine Leistungsfähigkeit aus, woraufhin die Betriebsrecherche beginnen kann.

Qualifizierungsphase:

Diese Phase beinhaltet in der Regel mehrere Praktika in unterschiedlichen Betrieben und Arbeitsfeldern des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist es, den für Sie optimalen Arbeitsplatz zu finden, bei dem Ihre individuellen Fähigkeiten mit den betrieblichen Anforderungen passgenau übereinstimmen. Während der Praktika werden Sie durch die Qualifizierungstrainerin in dem Umfang begleitet, der individuell erforderlich ist.

Stabilisierungsphase:

In der Stabilisierungsphase geht es um die dauerhafte Festigung und Stabilisierung auf einem betrieblichen Qualifizierungsplatz, der Aussicht auf die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bietet. Grundvoraussetzung für diese Phase der Maßnahme ist die Übereinstimmung von Fähigkeits- und Anforderungsprofil.

Die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sind wesentlicher Bestandteil der Qualifizierung. Dazu nehmen sie bei uns wöchentlich an Projekttagen teil.

Einstieg in die Maßnahme

Der Einstieg in die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung kann nach einem Kennenlernen individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Qualifizierungstrainerin Frau Frobel und Ihren Leistungsträger (Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung).

Kontakt

Sandra Frobel
Tel.: 0231/913042-69
E-Mail: Sandra.Frobel

Blick in einen Seminarraum